Kita Pusteblume | eingeschränkter Regelbetrieb ab 22.02.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben – sollen die Kitas ab 22.02.2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz bedeutet, die Notbetreuung ist aufgehoben. Alle Kinder dürfen die Kita wieder besuchen unter Einhaltung des strengen Hygienekonzeptes.

Öffnungszeiten – 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Natürlich freuen wir uns die Kinder alle wieder zu sehen. Um den Jahreswechsel machen die Kinder meist noch einmal einen richtigen Entwicklungssprung. Dennoch sind wir vor dem Hintergrund der aktuellen Lage besorgt, ob wir unsere Erzieher:innen ausreichend schützen und Infektionen in unserer Pusteblume vermeiden können.

Wir sehen aktuell die Gefahr, dass unsere Einrichtung in vier Wochen wieder geschlossen ist. Um einer erneuten Schließung der Kita entgegenzuwirken, bitten wir Sie, verantwortungsbewusst mit dem Betreuungsumfang Ihres Kindes umzugehen und appellieren an Sie, den Betreuungsumfang Ihres Kindes in der Kita auf das Nötigste zu beschränken. Dazu sind wir auch gern bereit, den vertraglichen Betreuungsumfang vorübergehend zu reduzieren, so dass Sie bei einem Betreuungsumfang von bis zu 5 Stunden auch weniger Elternentgelt entrichten.

Bitte beachten Sie:

    1. Zutritt zur Kita haben nur Personen mit einem qualifizierten Mund-Nase-Schutz (FFP2 Maske oder OP Maske).
    2. Für Kinder, welche nicht in der Notbetreuung waren, ist am Montag das ausgefüllte Formular zur verbindlichen Erklärung zum Gesundheitszustand mitzubringen (siehe Anhang). Ohne diese Erklärung kann Ihr Kind am Montag nicht angenommen werden.
    3. Achten Sie auf ein zügiges Bringen und Abholen Ihres Kindes. Zutritt hat nur jeweils eine Person – um das Kind zu bringen/ abzuholen.
    4. Es bestehen vorerst auch weiterhin Betretungsverbote für Kinder mit bestimmten Symptomen (siehe Anlage Betretungsverbote).

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Keil-Junk
Leiterin Kita „Pusteblume“

Ralf Jungnickel
Geschäftsführer

Erklärung zum Gesundheitszustand

Betretungsverbote