Betreuungsgemeinschaften zulässig

Liebe Eltern,

ergänzend möchten wir Sie gern informieren, im Rahmen der geänderten Verordnung Betreuungsgemeinschaften von Eltern ermöglicht wurden.

Dazu heißt es in der Verordnung, dass der Aufenthalt „in fest organisierten, nicht geschäftsmäßigen und unentgeltlichen Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn die zu betreuenden Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nur Kinder aus höchstens zwei Haushalten betreut werden.“

Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, dass sich Eltern gegenseitig unterstützen können.

Ihr Anschubladen e.V.