Unsere Pusteblume sucht Verstärkung!

Der Anschubladen e.V. ist seit 30 Jahren ein anerkannter gemeinnütziger freier Träger der Jugendhilfe. Für unseren Kindergarten „Pusteblume“ suchen wir

eine/n engagierte/n Erzieher/in
in Teilzeit (20 Std./Wo.)

vorerst befristet als Krankheitsvertretung.

Ihre Aufgaben:

    • Betreuung, Versorgung, Erziehung und Bildung von Kindern nach dem pädagogischen Konzept der Einrichtung
    • Planung und Durchführung altersgerechte Projekte sowie Angebote
    • Vermittlung von Toleranz, Achtung und Respekt
    • Beobachtung und Dokumentation der Bildungsprozesse
    • Mitarbeit an der pädagogischen Konzeption

Wir wünschen uns:

    • einen Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, gerne auch Heilpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in, Sozialpädagoge/in bzw. als pädagogische Fachkraft gem. ThürKitaG
    • Streben nach fachlicher Weiterentwicklung
    • Freude und Spaß am Umgang mit Kindern und Eltern
    • gute Organisations-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten, sowie eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit,
    • Empathie- und Teamfähigkeit
    • Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbstorganisierter Tätigkeit.

Dafür bieten wir:

    • Vergütung in enger Anlehnung an den TVöD
    • eine angenehme und kollegiale Arbeitsatmosphäre
    • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Möglichkeiten zur Supervision

Wir freuen uns über Ihre schriftliche, aussagekräftige Bewerbung bevorzugt per E-Mail an: kontakt@anschubladen.de

Stellenausschreibung Erzieher:in Teilzeit

Stellenausschreibung Mitarbeiter:in ambulante Hilfen zur Erziehung

Der Anschubladen e.V. ist seit 30 Jahren in der Jugendhilfe tätig. Zu unserem Leistungsspektrum gehören neben der Schulsozialarbeit, der Lernförderung, dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung auch ambulante Hilfen zur Erziehung.

Zum Ausbau unseres Leistungsangebotes im Bereich „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ suchen personelle Verstärkung für die Schulbegleitung/Familienhilfe im Landkreis Sömmerda.

Ihre Aufgaben

    • Bearbeitung eigener Fälle im Bereich sozialpädagogischer Familienhilfe gemäß §27 ff. SGB VIII
    • Bearbeitung eigener Fälle im Bereich ambulanter Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
    • Sicherstellung der Dokumentation, Berichterstellung und Mitwirkung im Hilfeplanverfahren
    • Zusammenarbeit mit den Fachämtern, sowie weiteren Ansprechpartnern im Unterstützungssystem der Familie

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer vollständigen Stellenausschreibung. Für Rückfragen stehen wir gern unter kontakt@anschubladen.de zur Verfügung.

Stellenausschreibung Mitarbeiter:in Hilfen zur Erziehung

Betreuungsgemeinschaften zulässig

Liebe Eltern,

ergänzend möchten wir Sie gern informieren, im Rahmen der geänderten Verordnung Betreuungsgemeinschaften von Eltern ermöglicht wurden.

Dazu heißt es in der Verordnung, dass der Aufenthalt „in fest organisierten, nicht geschäftsmäßigen und unentgeltlichen Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn die zu betreuenden Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nur Kinder aus höchstens zwei Haushalten betreut werden.“

Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, dass sich Eltern gegenseitig unterstützen können.

Ihr Anschubladen e.V.

Kita Pusteblume | Notbetreuung ab 16.12.2020

Liebe Eltern,

Vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 wurde der Betreuungsanspruch ausgesetzt. In dieser Zeit soll eine Notbetreuung ermöglicht werden, wenn anderweitig keine Betreuung sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund gilt für die Kita „Pusteblume“ ab 16.12.2020:

1. Es wird eine Notbetreuung wie folgt eingerichtet:
Es besteht grundsätzlich eine Notbetreuung zwischen 07.30 Uhr und 11.30 Uhr inklusive Mittagessen. Die Notbetreuung steht insbesondere Eltern zur Verfügung, die infolge

    • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher sowie amtlicher und hoheitlicher Tätigkeiten,
    • medizinischer und veterinärmedizinischer Notfälle,
    • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
    • der Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
    • der Begleitung Sterbender,
    • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
    • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, wie z.B. dem Schutz vor Gewalterfahrung

die Betreuung nicht sicherstellen können. Eine Betreuung darüber hinaus ist im Einzelfall bei Vorliegen zwingender, v.a. beruflicher Gründe möglich. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist vorher auf beiliegendem Formular dem Kindergarten mitzuteilen.

2. Die Schließzeit des Kindergartens ist verändert vom 21.12. – 31.12.2020.

Wir wünschen Ihnen allen frohes Weihnachtsfest und bitte bleiben Sie gesund!

Vorstand & Geschäftsführung des Anschubladen e.V.

Schreiben des Vorstandes und der Geschäftsführung

Antrag auf Notbetreuung

Kita Pusteblume | Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab 16.12.2020

Liebe Eltern,

wie Sie sicher den Medien entnommen haben, haben sich Bund und Länder heute auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt. In der heutigen Pressemitteilung von Thüringens Bildungsminister Holter heißt, dass ab 16.12.2020 alle Schulen geschlossen sind und auf Distanzunterricht gewechselt wird und, dass es für Schüler:innen der Klassenstufen 1-6 eine Notbetreuung geben soll.

Wir wissen noch nicht, was das genau für die Kindergärten bedeutet – dazu wurden noch keine Aussagen publik. Für uns zeichnet sich Stand heute ab, dass wir unser Angebot ab dem 16.12.2020 mit hoher Wahscheinlichkeit einschränken müssen. Genaueres dazu können wir erst im Laufe des 14.12.2020 mitteilen.

Unabhängig davon möchten wir Sie in jedem Fall bitten zu prüfen, ob und wie lang eine Betreuung in der Pusteblume ab dem 16.12.2020 benötigt wird.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Anschubladen

 

Lockerungen ab 15.06.20?!

Liebes TMBJS, wir als Träger würden das gern glauben und lieber heute als morgen umsetzen. Aber leider steht in der im Kabinett beschlossenen Verordnung nichts darüber. Außer der Medieninformation gibt es für uns als Träger nichts Belastbares, denn die notwendige Rechtsverordnung bleibt das Haus schuldig. Nur auf dieser Basis können wir als Träger den Betrieb ab 15.06.20 planen. Und wir würden auch gern vorher rechtzeitg unsere Eltern informieren. Das alles wirkt auf uns recht planlos: Am 13.05. verkünden Sie, dass der eingeschränkte Regelbetrieb bis 15.06. aufgenommen werden soll, um dann zwei Wochen später wieder alles anders zu kommunizieren. Planvoll und verlässlich ist das nicht. Liebes TMBJS, die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen warten nicht darauf, in Hauruck-Aktionen alles wieder umplanen zu müssen mit Handreichungen und Empfehlungen, die fernab jeder Realität und in sich widersprüchlich sind. Sie möchten wieder für die Kinder da sein und sie so gut wie möglich auf deren Weg ins Leben begleiten. Und das ist in der gegenwärtigen Zeit herausfordernd genug – für alle Beteiligten: Kinder, Eltern und Erzieher.

Liebe Eltern, wir tappen leider im Dunkeln. Sobald es etwas Licht gibt, werden wir Sie umgehend informieren.

Ab 03.06.20 eingeschränkter Regelbetrieb

Liebe Eltern,

es ist fast geschafft, und wir freuen uns sehr, dass ab 03.06.2020 wieder alle Kinder in die Pusteblume kommen können. Und zwar jeden Tag! Wir verzichten auf ein Wechselmodell und können unsere Pusteblume von 07.30 – 16.30 Uhr öffnen.

Alle weiteren Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem angehängten Elternbrief.

Ein schönes Pfingstwochenende!

Ihr Anschubladen e.V. mit der Kita „Pusteblume“

 

Elterninformation zum Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb ab 03.06.2020

Wichtige Info: Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb

Liebe Eltern,

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, sollen alle Kindergärten spätestens am 15.06.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb übergangen sein.

Die Anforderungen, die dazu seitens des Ministeriums gestellt wurden, sind enorm und so komplex, dass wir hier etwas Zeit brauchen, dies für unsere „Pusteblume“ entsprechend umzusetzen. Wir hoffen, dass wir zum 02.06.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen können und alle offenen Fragen bis dahin geklärt sind.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen dazu haben, wenden Sie sich gern an uns.

 

 

Wichtige Information zum Elternentgelt

Wir haben uns bezüglich des Elternentgeltes zu folgendem Vorgehen entschlossen:

    • Wir ziehen im Mai kein Elternentgelt ein. Es gibt zwar immer noch keine Regelung seitens des Landes, aber die Stadt Erfurt hat hier gehandelt und es gibt in Erfurt eine für uns tragfähige Lösung.
    • Eltern, deren Kinder für die Notbetreuung oder den eingeschränkten Regelbetrieb angemeldet sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Das heißt, Eltern die Kinder zur Notbetreuung angemeldet haben oder deren Kinder an der eingeschränkten Regelbetreuung teilnehmen, sind zur Zahlung des Elternentgeltes verpflichtet. Hier werden wir so vorgehen, dass wenn die Anmeldung zur Notbetreuung oder der Wiederbesuch im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes nach dem 15. des Monat beginnt, wir das Elternentgelt für diesen Monat nur zur Hälfte berechnen. Danach ist das Elternentgelt wie gewohnt weiter zu zahlen.